Datum: Samstag, 18. Juli 2009
Location: Schloss Ehrenhof, Mannheim
Einlass: 11.00h / Beginn: 12.30h / Curfew: 22.30h

VVK:
VVK: 49,- Euro zzgl. VVK Gebühr
VVK: hier bei uns und auf www.eventim.de

ÜBERNACHTUNGSMÖGLICHKEITEN:
www.tourist-mannheim.de/
keine Übernachtungsmöglickeiten auf dem Festivalgelände
Moderation:
Xavier Naidoo

Lineup:
Peter Fox, Jan Delay & Disko No.1, Clueso, Method Man & Redman, Kool Savas, K.I.Z., Heidelberg Allstars (feat. Torch, Stieber Twins, Cora E., Toni-L & Safarisounds), Dennis Lisk, Marteria, Jondo

Presenter:
MTV, Big FM, Backspin, Festival Guide, Intro, Laut.de, Mixery Raw Deluxe, Nachtagenten, MZEE.com, Meier & GoDelta.de, Dailymotion
Veranstalter:
0711Entertainment GmbH
Four Artists Booking GmbH

Pressekontakt: Johanna Thielemann, Email: Johanna@fourartists.com

SICHERHEITSHINWEISE:
Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, PET-Flaschen, sperrigen Gegenständen (Picknickkörbe, größere Taschen etc.), Tieren, Nazis, Tonbandgeräten, Film- und Videokameras, pyrotechnischen Gegenständen ist untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt der Verweis vom Veranstaltungsgelände. Ton-, Film-, Foto- und Videoaufnahmen - auch für den privaten Gebrauch - sind nicht erlaubt. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt. Das Betreten des Bühnenbereichs ist untersagt. Gleiches gilt für das Besteigen von Absperrgittern. Bitte beachtet die Hinweise der Ordnungskräfte. Zur Entlastung der Umwelt bitte die öffentlichen Verkehrsmittel benutzen. Die Veranstaltung findet bei jeder Witterung statt. Der Konsum und der Handel von Drogen auf dem Festivalgelände sind illegal und strikt untersagt. Jeder Besucher haftet für den von ihm verursachten Schaden.
FÜR ALLE HIPHOP OPEN MINDED FANS, DIE UNTER 18 JAHRE SIND, GILT:
Das Jugendschutzgesetz hat auf dem gesamten HipHop Open Minded Festival Gültigkeit.
Das bedeutet, alle Personen bis 18 Jahren müssen bis 24.00 Uhr das Geländer verlassen.
Säuglingen und Kleinkindern bis 5 Jahren ist der Aufenthalt auf dem Festivalgelände nicht gestattet. Wir raten allgemein dringend davon ab, Kinder unter 8 Jahren auf das Festival mitzunehmen, da ein Festival für kleine Kinder eine erhebliche Belastung (Lautstärke, etc.) darstellt. Kinder zwischen 8 und inklusive 15 Jahren müssen von einem Sorgeberechtigten begleitet werden.
Dies gilt jedoch nicht, wenn man in Begleitung einer volljährigen Person ist, die eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern besitzt, die besagt, dass diese Person für die Dauer des Festivals die Aufsichtspflicht übernimmt. Erziehungsberechtigter bzw. Personenberechtigter im Sinne des Gesetzes ist
a) jede Person, die allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach den Vorschriften des BGBs (Bürgerliches Gesetzbuch) die Personensorge zusteht, z.B. Vater, Mutter oder Vormund
b) jede sonstige Person über 18 Jahren, die auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit dem Personen- bzw. Sorgeberechtigten Aufgaben der Personensorge wahrnimmt. Soweit es nach diesem Gesetz auf die Begleitung durch einen Erziehungsberechtigten ankommt, haben diese Personen ihre Berechtigung auf Verlangen schriftlich darzulegen.
Das bedeutet konkret: Wenn Ihr eine Begleitperson, bspw. Schwester, Bruder, Freund, Freundin, dabei habt, diese Person über 18 Jahre alt ist und Euer Personen-, bzw. Sorgenberechtigter (bspw. Eure Mutter/ Euer Vater) mit einer schriftlichen Vereinbarung darlegt, dass diese Begleitperson die Funktion als Erziehungsberechtigter für Euch übernimmt, könnt Ihr die Veranstaltung bis zur entsprechend auf der Vereinbarung genannten Uhrzeit besuchen. Eure Begleitperson muss sich in jedem Fall ausweisen können.
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